Ablauf

1. Psychotherapeutische Sprechstunde/n:
Die psychotherapeutische Sprechstunde ist unverbindlich und steht am Anfang jeder Therapie. Im Rahmen der Sprechstunden wird zunächst eine erste diagnostische Einschätzung getroffen und gemeinsam entschieden, ob eine psychotherapeutische Behandlung in Frage kommt. Möglicherweise ist auch keine weitere Behandlung indiziert. Eine Sprechstunde ist noch keine Zusage für einen Therapieplatz.

2. Probatorische Sitzungen:
Vor jeder Kurz- oder Langzeittherapie müssen 2 – 6 probatorische Sitzungen stattfinden. Neben der Diagnostik (z.B. in Form von Fragebögen) werden Therapieziele und ein Behandlungsplan gemeinsam erarbeitet.

3. Behandlungsphase:
Je nach Art und Schwere der psychischen Probleme kann eine Akutbehandlung, Kurz- oder Langzeitpsychotherapie notwendig werden. Die Antragstellung bei den Krankenkassen oder der Beihilfestelle wird von mir übernommen.

  • Akutbehandlung: Diese beträgt 12 Sitzungen und kann unmittelbar an die Sprechstunden anschließen. Sie soll eine rasche Behandlungsoption bieten und zur Besserung psychischer Krisen beitragen. Sie ist anzeigepflichtig gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse.
  • Kurzzeittherapie: Diese kann 12- 24 Stunden umfassen. Sie ist bei der gesetzlichen Krankenkasse antrags- aber nicht gutachterpflichtig, sofern seit zwei Jahren keine Therapie erfolgt ist.
  • Langzeittherapie: Diese beinhaltet 60 – 80 Sitzungen und ist antrags- und gutachterpflichtig gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse.


Begleitende Elterngespräche (Bezugspersonenstunden)
In der Psychotherapie werden in der Regel ergänzend die wichtigsten Bezugspersonen, insbesondere Eltern/ Erziehungsberechtige, aber auch Lehrer oder Erzieher  in die Behandlung eingebunden. Sie kennen das Kind, den Jugendlichen meist am besten und sind zentral dabei, Veränderungen beim Kind/ Jugendlichen und bei Bedarf in der Familie, Schule usw. zu unterstützen.


Zusätzlich wird vor Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung immer eine ärztliche Konsiliaruntersuchung beim Haus- oder Kinderarzt gefordert. Die dafür notwendigen Unterlagen erhalten Sie von mir. Die Therapiesitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt  und dauern 50 Minuten. Die Gesamtdauer einer Psychotherapie richtet sich nach den individuellen Schwierigkeiten und dem Behandlungsfortschritt.
Als Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht.


Kosten

Gesetzliche Krankenversicherungen
Bei entsprechender Indikation werden die Kosten einer Behandlung von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Private Versicherungen / Beihilfe
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von den Krankenkassen / der Beihilfestelle in voller Höhe übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach dem Regelsatz im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Ihr Kind kann in meiner Praxis auch behandelt werden, wenn Sie sich als Erziehungsberechtigte dazu entschließen, die Behandlungskosten privat zu tragen.
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).